Barrierefreies Publishing - PDF Accessibility

Wenn bei Adobe marktbeherrschende Technologien, beispielsweise Flash, zunehmend an Bedeutung verlieren, so gilt dies für das Adobe PDF-Format nicht. PDF-Dokumente sind und bleiben ein wichtiger Bestandteil im Dokumentenaustausch, auch weil das PDF-Format im Gegensatz zu Flash barrierefrei sein kann. Valide, barrierefreie PDF-Dokumente können von allen Nutzergruppen gelesen und verstanden werden. Dazu gehören Personen mit Behinderungen, welche spezielle Technologien für das Erfassen von Dokumenten verwenden. Valide PDF-Dokumente helfen Personen und Maschinen die enthaltenen Daten bestmöglich zu benutzen, wir nennen dies Accessibility. Die Validierung, also die technische Richtigstellung von PDF-Dokumenten im Rahmen der Barrierefreiheit folgt strikten Standards, deren Wahrung spezielle Kenntnisse im Aufbau solcher Dokumente erfordern.

PDF Accessibility Checker (PAC) 1.3

„Zugang für alle“ eine Stiftung aus der Schweiz bietet das weltweit erste Programm, welches die Eignung eines PDF-Dokuments für Personen mit Behinderungen überprüfen kann, den Accessibility Checker (PAC 2). Das strikte Tool zur Prüfung auf PDF/UA-Konformität (ISO 142989-1) wirbelte das tägliche Leben einiger Agenturen durcheinander, wurden doch in bislang angeblich vollkommen barrierefreien PDF-Dokumenten plötzlich zahlreiche Hürden entdeckt. Eine Prüfung erfolgt grob in zwei Schritten. Zum einen wird das Dokument technisch so angepasst, dass z.B. Tags wie Titel, Auszeichnungen oder Fußnoten syntaktisch korrekt verwendet werden. Zum anderen wird die Semantik durch „einfaches“ Vorlesen geprüft. Bilder, Charts oder Fußnoten können von Screenreader-Programmen wie NVDA (Non Visual Desktop Access) nur korrekt wiedergegeben werden wenn entsprechende Bezeichnungen vorliegen (tagged PDF). Dabei geht es um nicht weniger als sämtliche Dokumente, denn diese sollen selbstverständlich auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, beispielsweise: Kontoauszüge, Flyer, Broschüren, Berichte, Protokolle, Gebrauchsanleitungen oder Handbücher.

Die öffentliche Verwaltung auf Landesebene ist nach BITV seit 2005 angewiesen, sämtliche Informationen barrierefrei zu publizieren. Es gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Auch Menschen mit Behinderungen sind Aktionäre, Investoren oder Anleger. Entsprechend sind auch Unternehmen gehalten, beispielsweise Geschäftsberichte so zu publizieren, dass diese barrierefrei zugänglich sind.

BITV-Konformität – Erstellung barrierefreier Dokumente:

Produktion barrierefreier PDF-Dokumente
Optimierung vorhandener PDF-Dateien
Produktion von PDF-Formularen
Design und Programmierung von Webseiten im responsive Design in XHTML5
Für die Produktion barrierefreier PDF-Dokumente setzen wir unter anderem Adobe InDesign, Adobe Acrobat Professional, Adobe Acrobat Reader, NVDA sowie VoiceOver ein. Webentwicklern werden starke Analogien zwischen PDF/UA-Konformen Dokumenten und einer W3C-konformen Entwicklung von Internetseiten in XHTML, XHTML5 auffallen. Ob eGovernment oder Unternehmen, unsere Agentur hilft Kunden barrierefreie Inhalte zu publizieren, bitte nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.

Weiterführende Hilfe zum Thema PDF-barrierefrei:

https://www.access-for-all.ch/ch/pdf-werkstatt/pdf-accessibility-checker-pac.html
https://barrierekompass.de/pdf/barrierefreie-pdf-pruefen.html
https://www.video.uni-erlangen.de/clip/id/3699.html